Corona-Beschränkungen im Bistum Münster enden
Das Land NRW hebt am 1. Februar 2023 unter anderem die Isolationspflicht für Corona-Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr auf.
"Angesichts dessen haben die nordrhein-westfälischen Generalvikare auf ihrer letzten Konferenz festgestellt, dass auch für den kirchlichen Raum, insbesondere für die Gottesdienste, kein Regelungsbedarf mehr besteht. Daher sind mit dem 1. Februar 2023 alle bisherig geltenden Empfehlungen, Vorschriften, Regelungen und Dispensen aufgehoben." schrieb Generalvikar Dr. Winterkamp am 30. Januar an alle Pfarreien.
Selbstverständlich ist allen, die es möchten, das Tragen von Masken in den Gottesdiensten erlaubt.