Wahlen zum Pfarreirat und Kirchenvorstand 2025

Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten in einer anderen Gemeinde

Gelegentlich kommt es vor, dass Gemeindemitglieder gerne in einer anderen Gemeinde als ihrer Wohnsitzgemeinde wählen möchten, da sie dort engagiert sind.

Diese Möglichkeit besteht seit diesem Jahr sowohl für die Pfarreirats- als auch für die Kirchenvorstandswahl.

Hierzu richte man einen formlosen Antrag an die Wahlvorstände der Kirchengemeinde, in der man wählen möchte aber nicht wohnt.

Der Antrag sollte den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum und den Namen der Wohnsitzgemeinde enthalten.

Wer gerne in unserer Kirchengemeinde wählen möchte aber eine andere Wohnsitzgemeinde hat, muss die beiden Anträge spätestens am 25.08.2025 im Pfarramt eingereicht haben.