Aktuelles
NEUREGELUNG zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind
20März
Die Landesregierung Nordrheinwestfalen hat eine Neuregelung erlassen:
Ab Sonntag, 22.03.2020 werden Kindern in den Kindergärten unabhängig von der familiären Situation betreut . D. h., dass es ausreicht, wenn ein Elternteil in "kritischer Infrastruktur tätig ist" und eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt.
Näheres finden Sie in der Offiziellen Information des Landes NRW.
Sollten Sie zu dem entsprechenden Personenkreis gehören und ein Kind in einer unserer Kindergärten angemeldet haben, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Verbundleitung
Herr Rudolf Just
Tel.: 0 28 32 / 97 52 61 35
Mobil: 0172 / 3 90 38 79
oder
E-Mail: Just-r@bistum-muenster.de